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Batterie12 Min. Lesezeit

EU-Batteriepass: Vollständiger Compliance-Leitfaden

Alles, was Sie über den EU-Batteriepass wissen müssen: die erste bestätigte Frist für einen digitalen Produktpass (Februar 2027), obligatorische Datenanforderungen und wie Sie sich auf die Compliance vorbereiten.

Bestätigte Frist

18. Februar 2027

Batteriepässe werden verpflichtend für Industrie-, EV- und LMT-Batterien über 2 kWh. Dies ist die erste DPP-Frist gemäß EU-Verordnungen.

Was ist ein Batteriepass?

Ein Batteriepass ist eine spezifische Art von digitalem Produktpass, der durch die EU-Batterieverordnung (Verordnung 2023/1542) vorgeschrieben ist. Es handelt sich um einen digitalen Datensatz mit umfassenden Informationen über die Zusammensetzung, Herkunft, den CO₂-Fußabdruck und den Lebenszyklus einer Batterie – zugänglich über einen QR-Code auf der Batterie selbst.

Der Batteriepass ist bedeutsam, weil er die erste bestätigte Frist für einen digitalen Produktpass nach EU-Recht darstellt. Während andere Produktkategorien auf delegierte Rechtsakte warten, enthält die Batterieverordnung bereits spezifische Anforderungen und Termine und dient damit als Vorlage für zukünftige DPP-Implementierungen.

Hauptmerkmale des Batteriepasses

  • Eindeutige Kennung: Jede Batterie hat eine weltweit eindeutige ID, die mit ihrem digitalen Pass verknüpft ist
  • QR-Code-Zugang: Scannbarer Code auf der Batterie führt zu Pass-Informationen
  • Lebenszyklus-Tracking: Gesundheitszustands-Updates während der gesamten Batterielebensdauer
  • Lieferkettenransparenz: Sorgfaltspflichten bei der Rohstoffbeschaffung
  • End-of-Life-Unterstützung: Recycling- und Second-Life-Anwendungsinformationen

Frist Februar 2027

Die EU-Batterieverordnung legt eine klare Frist fest: 18. Februar 2027. Ab diesem Datum müssen alle betroffenen Batterien, die auf den EU-Markt gebracht werden, über einen gültigen Batteriepass verfügen.

Zeitplan bis zur Frist

Aug 2024

Batterieverordnung vollständig in Kraft getreten

Feb 2025

CO₂-Fußabdruck-Deklaration erforderlich für EV- und LMT-Batterien

Aug 2025

Sorgfaltspflichten müssen implementiert sein

Feb 2027

Batteriepass verpflichtend für Industrie-, EV- und LMT-Batterien >2 kWh

Aug 2028

Offenlegung des Recyclinganteils verpflichtend

2031

Mindestziele für Recyclinganteil treten in Kraft

Warum jetzt mit der Vorbereitung beginnen?

Mit weniger als 2 Jahren bis zur Frist sollten Batteriehersteller und -importeure jetzt mit der Umsetzung beginnen. Die Einrichtung von Batteriepass-Systemen, die Erfassung von Lieferkettendaten und die Etablierung von CO₂-Fußabdruck-Berechnungen dauert typischerweise 12-18 Monate.

Welche Batterien sind betroffen?

Die Batteriepass-Anforderung gilt für bestimmte Batteriekategorien basierend auf ihrer Anwendung und Kapazität:

Erforderlich

Elektrofahrzeugbatterien (EV)

Traktionsbatterien in Elektrofahrzeugen

  • • Elektroautos und -transporter
  • • Elektrobusse und -lastwagen
  • • Alle Kapazitätsstufen
Erforderlich

Industriebatterien >2 kWh

Batterien für industrielle Anwendungen

  • • Energiespeichersysteme
  • • Notstromsysteme
  • • Batterien für Industrieanlagen
Erforderlich

LMT-Batterien >2 kWh

Batterien für leichte Verkehrsmittel

  • • E-Bikes mit entnehmbaren Batterien
  • • Elektroroller
  • • Elektromotorräder
Ausgenommen

Andere Batterietypen

Benötigen keine Batteriepässe

  • • Tragbare Batterien (AA, AAA, etc.)
  • • SLI-Batterien (Starter, Beleuchtung)
  • • Batterien unter 2 kWh Schwellenwert

Hinweis: Während tragbare und SLI-Batterien keine vollständigen Batteriepässe benötigen, unterliegen sie dennoch Kennzeichnungs- und End-of-Life-Anforderungen gemäß der Batterieverordnung.

Datenanforderungen für den Batteriepass

Der Batteriepass muss umfassende Informationen aus mehreren Kategorien enthalten. Hier ist die vollständige Checkliste der Datenanforderungen:

Batteriepass-Daten-Checkliste

Allgemeine Informationen

  • Eindeutige Batteriekennung
  • Name und Adresse des Batterieherstellers
  • Herstellungsdatum und -ort
  • Batteriekategorie und -modell
  • Batteriegewicht

Technische Spezifikationen

  • Batteriechemie (Li-Ion, LFP, NMC, etc.)
  • Nennkapazität (kWh)
  • Nennspannung
  • Erwartete Lebensdauer (Zyklen/Jahre)
  • Temperaturbereich des Betriebs

Materialinhalt

  • Kobaltgehalt und Recyclinganteil
  • Lithiumgehalt und Recyclinganteil
  • Nickelgehalt und Recyclinganteil
  • Bleigehalt und Recyclinganteil
  • Vorhandene Gefahrstoffe

Gesundheitszustand (Dynamisch)

  • Gesundheitszustand (SoH) in Prozent
  • Verbleibende Kapazität
  • Abgeschlossene Ladezyklen
  • Schätzung der verbleibenden Nutzungsdauer

Umwelt & Compliance

  • CO₂-Fußabdruck (kg CO₂e pro kWh)
  • Sorgfaltspflicht-Berichtsreferenz
  • Anweisungen zur End-of-Life-Behandlung
  • Recyclinginformationen und Kontakte

CO₂-Fußabdruck-Anforderungen

Die CO₂-Fußabdruck-Offenlegung ist eine der bedeutendsten Anforderungen des Batteriepasses. Die Verordnung führt schrittweise strengere Anforderungen ein:

Phase 1: Deklaration (Feb 2025)

EV- und LMT-Batterien müssen ihren CO₂-Fußabdruck in kg CO₂e pro kWh Kapazität deklarieren.

  • • Muss der EU-Berechnungsmethodik folgen
  • • Umfasst Rohstoff bis Herstellung
  • • Verifizierung durch Dritte empfohlen

Phase 2: Leistungsklassen (Feb 2026)

Batterien müssen ein Etikett mit einer CO₂-Fußabdruck-Leistungsklasse (A bis E oder ähnlich) aufweisen.

  • • Ermöglicht Verbrauchervergleich
  • • Klassen basierend auf Lebenszyklas-CO₂e
  • • Muss auf Batterie und Pass sichtbar sein

Phase 3: Maximale Schwellenwerte (2028)

Batterien, die maximale CO₂-Fußabdruck-Schwellenwerte überschreiten, werden vom EU-Markt ausgeschlossen.

  • • Schwellenwerte werden von der Kommission festgelegt
  • • Basierend auf Batteriekategorie und -chemie
  • • Treibt Dekarbonisierung der Industrie voran

Umfang der CO₂-Fußabdruck-Berechnung

Der CO₂-Fußabdruck muss Folgendes umfassen:

  • • Rohstoffgewinnung und -verarbeitung
  • • Zell- und Modulherstellung
  • • Batteriepack-Montage
  • • Transport von Materialien (bedeutende Phasen)

Anforderungen an den Recyclinganteil

Die Batterieverordnung führt verbindliche Anforderungen an den Recyclinganteil für kritische Batteriematerialien ein. Diese Anforderungen werden zeitlich gestaffelt eingeführt:

Material2028 (Offenlegung)2031 (Minimum)2036 (Minimum)
Kobalt% deklarieren16%26%
Lithium% deklarieren6%12%
Nickel% deklarieren6%15%
Blei% deklarieren85%85%

Der Recyclinganteil muss durch Dokumentation aus dem Recyclingprozess und der Lieferkette nachgewiesen werden. Batteriepässe müssen Daten zum Recyclinganteil enthalten und werden bei der Marktüberwachung überprüft.

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Die Batterieverordnung verlangt von Unternehmen, Sorgfaltspflichten in ihren Batterielieferketten durchzuführen, insbesondere für kritische Rohstoffe wie Kobalt, Lithium und Nickel.

Anforderungen an die Sorgfaltspflicht

  • 1.Managementsysteme: Richtlinien zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette etablieren
  • 2.Risikoidentifikation: Lieferketten kartieren und potenzielle Risiken identifizieren
  • 3.Risikominderung: Maßnahmen zur Bewältigung identifizierter Risiken umsetzen
  • 4.Verifizierung durch Dritte: Sorgfaltspflicht durch unabhängige Stelle prüfen lassen
  • 5.Offenlegung: Sorgfaltspflicht-Richtlinien und -Berichte veröffentlichen

Der Batteriepass muss auf den Sorgfaltspflicht-Bericht des Unternehmens verweisen oder darauf verlinken und damit Transparenz über verantwortungsvolle Beschaffungspraktiken schaffen.

Wie man Batteriepässe umsetzt

Die Umsetzung der Batteriepass-Compliance erfordert Koordination zwischen mehreren Abteilungen und Lieferanten. Hier ist ein praktischer Fahrplan:

1

Bewerten Sie Ihr Portfolio

Identifizieren Sie, welche Batterien in Ihrem Portfolio Pässe benötigen:

  • • Listen Sie alle Batterieprodukte nach Kategorie auf
  • • Prüfen Sie Kapazitätsschwellen (2 kWh)
  • • Identifizieren Sie EU-Marktexposition
2

Sammeln Sie Lieferkettendaten

Erfassen Sie erforderliche Informationen von Lieferanten:

  • • Materialzusammensetzung und -herkunft
  • • Recyclinganteil-Prozentsätze
  • • CO₂-Fußabdruck-Daten pro Komponente
  • • Sorgfaltspflicht-Dokumentation
3

Berechnen Sie den CO₂-Fußabdruck

Entwickeln Sie CO₂-Fußabdruck-Berechnungen:

  • • Folgen Sie den EU-Methodik-Anforderungen
  • • Sammeln Sie Aktivitätsdaten aus der Herstellung
  • • Wenden Sie geeignete Emissionsfaktoren an
  • • Erwägen Sie Verifizierung durch Dritte
4

Implementieren Sie das Pass-System

Richten Sie die technische Infrastruktur ein:

  • • Wählen Sie eine Batteriepass-Plattform aus oder entwickeln Sie eine
  • • Generieren Sie eindeutige Kennungen
  • • Erstellen Sie QR-Code-Integration
  • • Etablieren Sie Datenaktualisierungsprozesse
5

Testen und Validieren

Vor der Frist:

  • • Pilotprojekt mit ausgewählten Batteriemodellen
  • • Überprüfen Sie QR-Code-Funktionalität
  • • Validieren Sie Datengenauigkeit
  • • Schulen Sie relevante Mitarbeiter

Häufig gestellte Fragen

Benötigen E-Bike-Batterien einen Batteriepass?

E-Bike-Batterien fallen unter die LMT-Kategorie (leichte Verkehrsmittel). Wenn die Batteriekapazität 2 kWh überschreitet, ist ab Februar 2027 ein Batteriepass erforderlich. Viele E-Bike-Batterien liegen unter diesem Schwellenwert, aber prüfen Sie Ihre spezifischen Produkte.

Was ist mit Batterien, die bereits vor 2027 auf dem Markt sind?

Die Batteriepass-Anforderungen gelten für Batterien, die nach der Frist "in Verkehr gebracht" werden. Bestehende Lagerbestände, die vor Februar 2027 verkauft werden, benötigen keine rückwirkenden Pässe. Batterien, die vor der Frist hergestellt, aber danach verkauft werden, müssen jedoch konform sein.

Wie wird der Gesundheitszustand (SoH) aktualisiert?

Bei EV-Batterien berechnet das Batteriemanagementsystem (BMS) den SoH basierend auf Kapazitätsverlust und innerem Widerstand. Diese Daten müssen zugänglich sein und können im Pass aktualisiert werden, wenn die Batterie gewartet, verkauft oder in Second-Life-Anwendungen überführt wird.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Batterien ohne gültige Pässe können nach der Frist nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Strafen werden von den Mitgliedstaaten festgelegt und können Bußgelder, Produktrückrufe und Marktverbote umfassen. Angesichts des hohen Werts von Batterieprodukten sind die kommerziellen Auswirkungen der Nichteinhaltung erheblich.

Starten Sie Ihre Batteriepass-Journey

Februar 2027 rückt näher. Beginnen Sie jetzt mit Ihrer Compliance-Vorbereitung, um die Frist ohne Unterbrechungen zu erfüllen.

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