Was ist ein Batteriepass?
Ein Batteriepass ist eine spezifische Art von digitalem Produktpass, der durch die EU-Batterieverordnung (Verordnung 2023/1542) vorgeschrieben ist. Es handelt sich um einen digitalen Datensatz mit umfassenden Informationen über die Zusammensetzung, Herkunft, den CO₂-Fußabdruck und den Lebenszyklus einer Batterie – zugänglich über einen QR-Code auf der Batterie selbst.
Der Batteriepass ist bedeutsam, weil er die erste bestätigte Frist für einen digitalen Produktpass nach EU-Recht darstellt. Während andere Produktkategorien auf delegierte Rechtsakte warten, enthält die Batterieverordnung bereits spezifische Anforderungen und Termine und dient damit als Vorlage für zukünftige DPP-Implementierungen.
Hauptmerkmale des Batteriepasses
- •Eindeutige Kennung: Jede Batterie hat eine weltweit eindeutige ID, die mit ihrem digitalen Pass verknüpft ist
- •QR-Code-Zugang: Scannbarer Code auf der Batterie führt zu Pass-Informationen
- •Lebenszyklus-Tracking: Gesundheitszustands-Updates während der gesamten Batterielebensdauer
- •Lieferkettenransparenz: Sorgfaltspflichten bei der Rohstoffbeschaffung
- •End-of-Life-Unterstützung: Recycling- und Second-Life-Anwendungsinformationen
Frist Februar 2027
Die EU-Batterieverordnung legt eine klare Frist fest: 18. Februar 2027. Ab diesem Datum müssen alle betroffenen Batterien, die auf den EU-Markt gebracht werden, über einen gültigen Batteriepass verfügen.
Zeitplan bis zur Frist
Batterieverordnung vollständig in Kraft getreten
CO₂-Fußabdruck-Deklaration erforderlich für EV- und LMT-Batterien
Sorgfaltspflichten müssen implementiert sein
Batteriepass verpflichtend für Industrie-, EV- und LMT-Batterien >2 kWh
Offenlegung des Recyclinganteils verpflichtend
Mindestziele für Recyclinganteil treten in Kraft
Warum jetzt mit der Vorbereitung beginnen?
Mit weniger als 2 Jahren bis zur Frist sollten Batteriehersteller und -importeure jetzt mit der Umsetzung beginnen. Die Einrichtung von Batteriepass-Systemen, die Erfassung von Lieferkettendaten und die Etablierung von CO₂-Fußabdruck-Berechnungen dauert typischerweise 12-18 Monate.
Welche Batterien sind betroffen?
Die Batteriepass-Anforderung gilt für bestimmte Batteriekategorien basierend auf ihrer Anwendung und Kapazität:
Elektrofahrzeugbatterien (EV)
Traktionsbatterien in Elektrofahrzeugen
- • Elektroautos und -transporter
- • Elektrobusse und -lastwagen
- • Alle Kapazitätsstufen
Industriebatterien >2 kWh
Batterien für industrielle Anwendungen
- • Energiespeichersysteme
- • Notstromsysteme
- • Batterien für Industrieanlagen
LMT-Batterien >2 kWh
Batterien für leichte Verkehrsmittel
- • E-Bikes mit entnehmbaren Batterien
- • Elektroroller
- • Elektromotorräder
Andere Batterietypen
Benötigen keine Batteriepässe
- • Tragbare Batterien (AA, AAA, etc.)
- • SLI-Batterien (Starter, Beleuchtung)
- • Batterien unter 2 kWh Schwellenwert
Hinweis: Während tragbare und SLI-Batterien keine vollständigen Batteriepässe benötigen, unterliegen sie dennoch Kennzeichnungs- und End-of-Life-Anforderungen gemäß der Batterieverordnung.
Datenanforderungen für den Batteriepass
Der Batteriepass muss umfassende Informationen aus mehreren Kategorien enthalten. Hier ist die vollständige Checkliste der Datenanforderungen:
Batteriepass-Daten-Checkliste
Allgemeine Informationen
- Eindeutige Batteriekennung
- Name und Adresse des Batterieherstellers
- Herstellungsdatum und -ort
- Batteriekategorie und -modell
- Batteriegewicht
Technische Spezifikationen
- Batteriechemie (Li-Ion, LFP, NMC, etc.)
- Nennkapazität (kWh)
- Nennspannung
- Erwartete Lebensdauer (Zyklen/Jahre)
- Temperaturbereich des Betriebs
Materialinhalt
- Kobaltgehalt und Recyclinganteil
- Lithiumgehalt und Recyclinganteil
- Nickelgehalt und Recyclinganteil
- Bleigehalt und Recyclinganteil
- Vorhandene Gefahrstoffe
Gesundheitszustand (Dynamisch)
- Gesundheitszustand (SoH) in Prozent
- Verbleibende Kapazität
- Abgeschlossene Ladezyklen
- Schätzung der verbleibenden Nutzungsdauer
Umwelt & Compliance
- CO₂-Fußabdruck (kg CO₂e pro kWh)
- Sorgfaltspflicht-Berichtsreferenz
- Anweisungen zur End-of-Life-Behandlung
- Recyclinginformationen und Kontakte
CO₂-Fußabdruck-Anforderungen
Die CO₂-Fußabdruck-Offenlegung ist eine der bedeutendsten Anforderungen des Batteriepasses. Die Verordnung führt schrittweise strengere Anforderungen ein:
Phase 1: Deklaration (Feb 2025)
EV- und LMT-Batterien müssen ihren CO₂-Fußabdruck in kg CO₂e pro kWh Kapazität deklarieren.
- • Muss der EU-Berechnungsmethodik folgen
- • Umfasst Rohstoff bis Herstellung
- • Verifizierung durch Dritte empfohlen
Phase 2: Leistungsklassen (Feb 2026)
Batterien müssen ein Etikett mit einer CO₂-Fußabdruck-Leistungsklasse (A bis E oder ähnlich) aufweisen.
- • Ermöglicht Verbrauchervergleich
- • Klassen basierend auf Lebenszyklas-CO₂e
- • Muss auf Batterie und Pass sichtbar sein
Phase 3: Maximale Schwellenwerte (2028)
Batterien, die maximale CO₂-Fußabdruck-Schwellenwerte überschreiten, werden vom EU-Markt ausgeschlossen.
- • Schwellenwerte werden von der Kommission festgelegt
- • Basierend auf Batteriekategorie und -chemie
- • Treibt Dekarbonisierung der Industrie voran
Umfang der CO₂-Fußabdruck-Berechnung
Der CO₂-Fußabdruck muss Folgendes umfassen:
- • Rohstoffgewinnung und -verarbeitung
- • Zell- und Modulherstellung
- • Batteriepack-Montage
- • Transport von Materialien (bedeutende Phasen)
Anforderungen an den Recyclinganteil
Die Batterieverordnung führt verbindliche Anforderungen an den Recyclinganteil für kritische Batteriematerialien ein. Diese Anforderungen werden zeitlich gestaffelt eingeführt:
| Material | 2028 (Offenlegung) | 2031 (Minimum) | 2036 (Minimum) |
|---|---|---|---|
| Kobalt | % deklarieren | 16% | 26% |
| Lithium | % deklarieren | 6% | 12% |
| Nickel | % deklarieren | 6% | 15% |
| Blei | % deklarieren | 85% | 85% |
Der Recyclinganteil muss durch Dokumentation aus dem Recyclingprozess und der Lieferkette nachgewiesen werden. Batteriepässe müssen Daten zum Recyclinganteil enthalten und werden bei der Marktüberwachung überprüft.
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Die Batterieverordnung verlangt von Unternehmen, Sorgfaltspflichten in ihren Batterielieferketten durchzuführen, insbesondere für kritische Rohstoffe wie Kobalt, Lithium und Nickel.
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht
- 1.Managementsysteme: Richtlinien zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette etablieren
- 2.Risikoidentifikation: Lieferketten kartieren und potenzielle Risiken identifizieren
- 3.Risikominderung: Maßnahmen zur Bewältigung identifizierter Risiken umsetzen
- 4.Verifizierung durch Dritte: Sorgfaltspflicht durch unabhängige Stelle prüfen lassen
- 5.Offenlegung: Sorgfaltspflicht-Richtlinien und -Berichte veröffentlichen
Der Batteriepass muss auf den Sorgfaltspflicht-Bericht des Unternehmens verweisen oder darauf verlinken und damit Transparenz über verantwortungsvolle Beschaffungspraktiken schaffen.
Wie man Batteriepässe umsetzt
Die Umsetzung der Batteriepass-Compliance erfordert Koordination zwischen mehreren Abteilungen und Lieferanten. Hier ist ein praktischer Fahrplan:
Bewerten Sie Ihr Portfolio
Identifizieren Sie, welche Batterien in Ihrem Portfolio Pässe benötigen:
- • Listen Sie alle Batterieprodukte nach Kategorie auf
- • Prüfen Sie Kapazitätsschwellen (2 kWh)
- • Identifizieren Sie EU-Marktexposition
Sammeln Sie Lieferkettendaten
Erfassen Sie erforderliche Informationen von Lieferanten:
- • Materialzusammensetzung und -herkunft
- • Recyclinganteil-Prozentsätze
- • CO₂-Fußabdruck-Daten pro Komponente
- • Sorgfaltspflicht-Dokumentation
Berechnen Sie den CO₂-Fußabdruck
Entwickeln Sie CO₂-Fußabdruck-Berechnungen:
- • Folgen Sie den EU-Methodik-Anforderungen
- • Sammeln Sie Aktivitätsdaten aus der Herstellung
- • Wenden Sie geeignete Emissionsfaktoren an
- • Erwägen Sie Verifizierung durch Dritte
Implementieren Sie das Pass-System
Richten Sie die technische Infrastruktur ein:
- • Wählen Sie eine Batteriepass-Plattform aus oder entwickeln Sie eine
- • Generieren Sie eindeutige Kennungen
- • Erstellen Sie QR-Code-Integration
- • Etablieren Sie Datenaktualisierungsprozesse
Testen und Validieren
Vor der Frist:
- • Pilotprojekt mit ausgewählten Batteriemodellen
- • Überprüfen Sie QR-Code-Funktionalität
- • Validieren Sie Datengenauigkeit
- • Schulen Sie relevante Mitarbeiter
Häufig gestellte Fragen
Benötigen E-Bike-Batterien einen Batteriepass?
E-Bike-Batterien fallen unter die LMT-Kategorie (leichte Verkehrsmittel). Wenn die Batteriekapazität 2 kWh überschreitet, ist ab Februar 2027 ein Batteriepass erforderlich. Viele E-Bike-Batterien liegen unter diesem Schwellenwert, aber prüfen Sie Ihre spezifischen Produkte.
Was ist mit Batterien, die bereits vor 2027 auf dem Markt sind?
Die Batteriepass-Anforderungen gelten für Batterien, die nach der Frist "in Verkehr gebracht" werden. Bestehende Lagerbestände, die vor Februar 2027 verkauft werden, benötigen keine rückwirkenden Pässe. Batterien, die vor der Frist hergestellt, aber danach verkauft werden, müssen jedoch konform sein.
Wie wird der Gesundheitszustand (SoH) aktualisiert?
Bei EV-Batterien berechnet das Batteriemanagementsystem (BMS) den SoH basierend auf Kapazitätsverlust und innerem Widerstand. Diese Daten müssen zugänglich sein und können im Pass aktualisiert werden, wenn die Batterie gewartet, verkauft oder in Second-Life-Anwendungen überführt wird.
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
Batterien ohne gültige Pässe können nach der Frist nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Strafen werden von den Mitgliedstaaten festgelegt und können Bußgelder, Produktrückrufe und Marktverbote umfassen. Angesichts des hohen Werts von Batterieprodukten sind die kommerziellen Auswirkungen der Nichteinhaltung erheblich.
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